Leibrente

Eine Leibrente ist eine wiederkehrende Zahlung (Rente), die dem ehemaligen Immobilieneigentümer gezahlt wird.

Die Leibrente wird nach BGB mit einer sogenannten Reallast gesichert. Die Reallast ist nach deutschem Sachenrecht (§ 1105 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)) das Recht einer bestimmten Person, aus einem Grundstück wiederkehrende Leistungen zu verlangen.

Die Leibrente ist im BGB §§ 759 ff. geregelt. Vergleiche dazu auch Wikipedia. Eine Übersicht der verschiedenen Modelle findet sich auch in der Zeitschrift Finanztip.

 

 

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vonio, 2020